Erwägungen
Die [X. AG] in Liquidation (Beschwerdeführerin) betreibt mittels Internet und CD-Rom ein TouristDirectory. Sie verwendet Vertragsformulare, die den Eindruck erwecken, es handle sich um ein kostenloses Angebot, während in Wirklichkeit mit der Unterzeichnung des Formulars ein mehrjähriger Insertionsvertrag mit Kosten von über EUR 3'000 abgeschlossen wird. Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Beschwerdegegnerin) erhob Klage gegen die Beschwerdeführerin wegen unlauteren Wettbewerbs.Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Urteile der Vorinstanzen, wonach die Vertragsformulare der Beschwerdeführerin ein Irreführungspotenzial aufweisen, das gegen das Gebot der Klarheit des Marktauftritts nach Art. 2 und Art. 3 lit. b UWG verstößt. Die Formulare sind darauf angelegt, den durchschnittlichen Leser davon abzulenken, dass er mit der Unterzeichnung eine erhebliche finanzielle Verpflichtung eingeht. Erst bei genauer Lektüre des letzten Textteils wird deutlich, dass der Eintrag auf der CD-Rom der…