Art. 2 UWG

Grundsatz

Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Registrierung einer geografischen Bezeichnung als Internet Domain Name
    · 02.05.2000 · 59 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Unlauterer Wettbewerb durch die Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Forschungsergebnisses (Art. 1, 2, 3 lit. a UWG)
    · 25.02.1994 · 49 Zitierungen
  3. 3
    Wettbewerbsrechtlicher Kennzeichenschutz; Warenausstattung
    · 26.05.2009 · 46 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Unlauterer Wettbewerb
    · 27.04.2007 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Übernahme der auf einer fremden Internet-Plattform erscheinenden Immobilien-Inserate; Unlauterkeit der Ausbeutung fremder Leistungen
    · 04.02.2005 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Unlauterer Wettbewerb; Nachahmung einer Produkteausstattung (Art. 2, 3 lit. d UWG). 1. Rechtsschutzinteresse am Unterlassungsanspruch (E. 2). 2. Verwechselbarkeit im Sinne von Art. 3 lit. d UWG; massgebend ist der Gesam…
    · 12.07.1990 · 40 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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