Art. 2 UWG
Grundsatz
Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Registrierung einer geografischen Bezeichnung als Internet Domain Name59 Zitierungen
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2Unlauterer Wettbewerb durch die Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Forschungsergebnisses (Art. 1, 2, 3 lit. a UWG)49 Zitierungen
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3Wettbewerbsrechtlicher Kennzeichenschutz; Warenausstattung46 Zitierungen
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4Unlauterer Wettbewerb42 Zitierungen
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5Übernahme der auf einer fremden Internet-Plattform erscheinenden Immobilien-Inserate; Unlauterkeit der Ausbeutung fremder Leistungen40 Zitierungen
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6Unlauterer Wettbewerb; Nachahmung einer Produkteausstattung (Art. 2, 3 lit. d UWG). 1. Rechtsschutzinteresse am Unterlassungsanspruch (E. 2). 2. Verwechselbarkeit im Sinne von Art. 3 lit. d UWG; massgebend ist der Gesam…40 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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16 Zitierungen
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16 Zitierungen
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13 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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