Sachverhalt
Die Beiersdorf AG, Hersteller von Kosmetikprodukten unter der Marke NIVEA, hat gegen die Genossenschaft Migros Bern, die Produkte der gleichen Kategorie unter der Marke JANA vertreibt, Klage erhoben. Beiersdorf AG behauptet, dass Migros Bern das Erscheinungsbild ihrer Produkte nachgeahmt hat, was einen Akt des unlauteren Wettbewerbs darstellt. Das Handelsgericht des Kantons Bern hat den Antrag abgelehnt, und das Bundesgericht hat dieses Urteil bestätigt.Erwägungen
Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass, obwohl Migros Bern bewusst das Erscheinungsbild ihrer Produkte an jenes von Beiersdorf AG angeglichen hat, keine Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 3 Bst. d UWG bestand. Die Formen der Flaschen, die Marken und die verwendeten Farben weisen ausreichende Unterschiede auf, um jede Verwechslungsgefahr für den durchschnittlichen Verbraucher auszuschließen. Darüber hinaus können die Verwendung von Standardfarben und die ästhetische Gestaltung der Flaschen nicht als Akte des unlauteren…