Erwägungen
Die Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup (APK) ist eine Stiftung, die die berufliche Vorsorge für das Personal der ehemaligen SAirGroup und ihrer Tochtergesellschaften durchführt. Nach dem Zusammenbruch der Swissair bzw. der SAirGroup traten zwischen Oktober 2001 und Dezember 2003 praktisch alle aktiven Versicherten aus der Pensionskasse aus. Der Stiftungsrat der APK beschloss daraufhin per 31. Dezember 2003 eine Teilliquidation.
Mehrere Versicherte und eine Interessengemeinschaft erhoben Beschwerde gegen die Genehmigung des Verteilungsplans durch die Aufsichtsbehörde. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerden teilweise gut und wies die Sache an die Aufsichtsbehörde zurück, damit diese den Verteilungsplan unter Berücksichtigung der Erwägungen des Gerichts neu prüfe.
Gegen diese Urteile erhob die APK Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht heisst die Beschwerden der APK gut und bestätigt die Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 12. Oktober 2005 zur Genehmigung des Verteilungsplans.
Das Gericht führt aus, dass die Aufsichtsbehörde bei der Genehmigung des Verteilungsplans lediglich eine Rechtskontrolle, nicht aber eine Angemessenheitskontrolle vorzunehmen hat. Der Verteilungsplan sieht vor, dass die freien Mittel bei den kollektiv übertretenden Versicherten…