Erwägungen
Der Beschwerdeführer [A.] war als Aussendienstmitarbeiter bei der Beschwerdegegnerin [X. AG] angestellt. Am 30. Mai 2002 kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos, da er nach einer Produktumstellung erhebliche Lohneinbussen hinnehmen musste. Die Beschwerdegegnerin klagte daraufhin gegen den Beschwerdeführer auf Schadenersatz für die entgangenen Umsätze und wegen Verletzung des Konkurrenzverbots. Das Kantonsgericht St. Gallen hiess die Klage teilweise gut und verurteilte den Beschwerdeführer zur Zahlung von Fr. 42'800.-- nebst Zins. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass das Kantonsgericht das ihm zustehende Ermessen bei der Beurteilung der Zulässigkeit der fristlosen Kündigung nicht überschritten habe. Der Beschwerdeführer habe nicht darlegen können, dass er mit der ihm…