Erwägungen

Der Beschwerdeführer [A.X.] , ein Jugendlicher, wurde von der Gemeindeversammlung Schwyz entgegen dem Antrag des Gemeinderats eingebürgert. Die Gemeinde Schwyz erhob daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, das den Einbürgerungsbeschluss der Gemeindeversammlung aufhob. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es kam zum Schluss, dass weder das rechtliche Gehör noch der Schutz der persönlichen Daten verletzt wurden. Das kantonale Bürgerrechtsgesetz, das einen…