Erwägungen
Die 1953 geborene [M.] meldete sich am 4. Januar 2005 wegen eines Bandscheibenschadens bei der Invalidenversicherung zum Rentenbezug an. Die IV-Stelle des Kantons St. Gallen wies das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 21. Juni 2006 bei einem Invaliditätsgrad von 30 % ab. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen hob den Entscheid auf und sprach [M.] bei einem Invaliditätsgrad von 55 % eine halbe Invalidenrente zu. Die IV-Stelle erhob Beschwerde gegen diesen Entscheid.Erwägungen
Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Versicherungsgerichts auf und weist die Sache an die IV-Stelle zurück, damit sie nach erfolgter zusätzlicher medizinischer Abklärung über das Rentenbegehren neu verfüge. Das Bundesgericht begründet dies damit, dass aufgrund der Aktenlage nicht klar ist, in welchem Umfang der Beschwerdegegnerin aus medizinischer Sicht die…