Art. 7 ATSG

Erwerbsunfähigkeit

1 Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt.
2 Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 4 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 und Art. 41 IVG (in der bis 31
    · 30.04.2004 · 12’399 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Psychosomatische Leiden und rentenbegründende Invalidität
    · 03.06.2015 · 10’554 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Depressive Störungen leicht- bis mittelgradiger Natur und rentenbegründende Invalidität
    · 30.11.2017 · 5’424 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Invalidität bei psychischen Leiden
    · 30.11.2017 · 4’546 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Lit. a Abs. 1 der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Schlussbestimmungen der Änderung vom 18
    · 31.10.2013 · 3’710 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Invalidenversicherungsrechtliche Relevanz von Abhängigkeitssyndromen (psychische Störungen durch psychotrope Substanzen)
    · 11.07.2019 · 2’297 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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