Erwägungen

Der Beschwerdeführer [X.] investierte im Dezember 2001 und Juni 2002 insgesamt 60'000 Franken bei der [Y. AG] , einer Anlageberatungsfirma, die später in Konkurs ging. In den Monaten Februar bis Oktober 2002 erhielt [X.] von der [Y. AG] Auszahlungen in Gesamthöhe von 22'704 Franken. Das Kantonale Steueramt Nidwalden erliess daraufhin eine Nachsteuerverfügung für die direkte Bundessteuer 2002 über 1'278.05 Franken zuzüglich Verzugszins. Das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden hiess die Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung gut und wies die Sache zur Neuveranlagung an das Kantonale Steueramt zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Auszahlungen der [Y. AG] an den Beschwerdeführer stellen steuerbaren Vermögensertrag dar und nicht steuerfreie Kapitalgewinne. Auch wenn die Konkursverwaltung die Auszahlungen mit der vom Beschwerdeführer…