Erwägungen
Die WIN+WEG Genossenschaft (WWG) mit Sitz in Biel wurde am 2. Oktober 2004 gegründet. Sie betrieb eine bargeld- und zinslose Leistungsverrechnungsplattform (EUROWEG) für ihre Mitglieder, finanzierte Immobilienprojekte und förderte die wirtschaftliche Selbständigkeit ihrer Gesellschafter. Die WWG nahm von über 20 Personen zusätzliches rückzahlbares "Genossenschaftskapital" im Umfang von rund CHF 2,6 Mio. auf und versprach darauf Renditen von 25% pro Jahr sowie allfällige jährliche Bonuszahlungen von 7-10%.
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) kam zum Schluss, dass die WWG gegen das Verbot der gewerbsmässigen Entgegennahme von Publikumseinlagen verstossen und sich zu Unrecht als "Bank" bezeichnet hatte. Sie eröffnete daher den Konkurs über die WWG.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der EBK. Es stellte fest, dass die WWG durch das EUROWEG-System und die Aufnahme des zusätzlichen "Genossenschaftskapitals" Publikumseinlagen entgegengenommen hatte, ohne dass eine Ausnahme von den bankenrechtlichen Vorschriften gegeben war. Da eine nachträgliche Bewilligung nicht erteilt werden konnte und die WWG überschuldet war, war die Liquidation nach den Sonderregeln des Bankenkonkurses rechtmässig.
Das Bundesgericht führte aus, dass die EBK befugt und verpflichtet war, die Unterstellung und Liquidation der WWG anzuordnen, da hinreichende Anhaltspunkte…