Erwägungen

Das Bundesgericht entschied über eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) bezüglich eines Werbespot der "Allianz gegen Werbeverbote". Die Beschwerdeführerinnen, Vertreterinnen von Organisationen zur Tabak- und Krebsprävention, machten geltend, der Spot sei als verbotene politische Werbung im Sinne von Art. 18 Abs. 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) zu qualifizieren. Die UBI hatte den Spot hingegen als zulässig erachtet.

Erwägungen

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass das Verbot politischer Werbung im Fernsehen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nur dann gerechtfertigt ist, wenn es einem "dringenden sozialen Bedürfnis" entspricht und auf "relevanten und ausreichenden" Gründen beruht. Der umstrittene Spot richtete sich allgemein gegen Werbeverbote und nahm keinen direkten Bezug zu…