Erwägungen

Das Bundesgericht entschied über eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde von [M.X.] und [I.X.] gegen die Schlussverfügung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, mit der diese dem Rechtshilfeersuchen der Russischen Föderation vollumfänglich entsprochen hatte.

Die Militärstaatsanwaltschaft des Moskauer Militärbezirks ermittelt gegen [T.S.] und deren Bruder [M.X.] wegen Veruntreuung im Zusammenhang mit Tabak- und Alkoholeinkäufen der Handelsverwaltung der in Deutschland stationierten Westgruppe der Sowjetischen Truppen (WGS). Die Beschuldigten sollen Preise für die Lieferungen an die WGS überhöht und die Differenz auf Privatkonten überwiesen haben.

Das Rechtshilfeersuchen der Russischen Föderation zielte auf die Herausgabe von Bankunterlagen zu den Konten von [M.X.] und dessen Ehefrau [I.X.] .

Erwägungen

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Rechtshilfeersuchen der Russischen Föderation berechtigt ist. Die Russische Föderation habe als Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion die Strafgewalt über die in Deutschland stationierten Truppen und deren Verwaltungen übernommen. Damit sei sie auch zur Strafverfolgung der dem Rechtshilfeersuchen zugrunde…