Art. 9a IRSV

Betroffene Personen

Als persönlich und direkt betroffen im Sinne der Artikel 21 Abs. 3 und 80h des Rechtshilfegesetzes gelten namentlich:
  1. a. bei der Erhebung von Kontoinformationen der Kontoinhaber;
  2. b. bei Hausdurchsuchungen der Eigentümer oder der Mieter;
  3. c. bei Massnahmen betreffend Motorfahrzeuge der Halter.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtshilfe in Strafsachen
    · 08.04.1997 · 289 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Legitimation zur Anfechtung einer Schlussverfügung
    · 02.02.2011 · 261 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung nach Art. 80e lit. b Ziff. 2 IRSG; Beschwerdebefugnis der Bank nach Art. 80h lit. b IRSG und Art. 9a lit. a IRSV
    · 04.07.2002 · 198 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rechtshilfe in Strafsachen; Beschwerderecht gegen die Übermittlung der von einem Anwalt herausgegebenen Schriftstücke; Art. 80h lit. b IRSG, Art. 9a lit. a IRSV
    · 19.01.2004 · 158 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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