Art. 9a IRSV
Betroffene Personen
Als persönlich und direkt betroffen im Sinne der Artikel 21 Abs. 3 und 80h des Rechtshilfegesetzes gelten namentlich:
- a. bei der Erhebung von Kontoinformationen der Kontoinhaber;
- b. bei Hausdurchsuchungen der Eigentümer oder der Mieter;
- c. bei Massnahmen betreffend Motorfahrzeuge der Halter.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rechtshilfe in Strafsachen289 Zitierungen
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2Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Legitimation zur Anfechtung einer Schlussverfügung261 Zitierungen
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3Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung nach Art. 80e lit. b Ziff. 2 IRSG; Beschwerdebefugnis der Bank nach Art. 80h lit. b IRSG und Art. 9a lit. a IRSV198 Zitierungen
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4Rechtshilfe in Strafsachen; Beschwerderecht gegen die Übermittlung der von einem Anwalt herausgegebenen Schriftstücke; Art. 80h lit. b IRSG, Art. 9a lit. a IRSV158 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Rechtshilfe an Italien (B 123039)221 Zitierungen
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152 Zitierungen20.03.2009 · 152 Zitierungen
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140 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.