Erwägungen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhob Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid der Bundessteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich, welche eine dem Steuerpflichtigen [A.B.] im Zusammenhang mit seiner Entlassung ausgerichtete Kapitalzahlung von brutto Fr. 119'565.-- als steuerfrei eingestuft hatte. Das Bundesgericht hob den Entscheid der Vorinstanz auf und stellte den Einschätzungsentscheid des Steuerkommissärs wieder her, wonach die Kapitalzahlung der ordentlichen Besteuerung unterliegt.

Erwägungen

Das Bundesgericht führte aus, dass die dem Steuerpflichtigen vom Arbeitgeber ausgerichtete Kapitalzahlung nicht der beruflichen Vorsorge zuzurechnen und daher nicht nach Art. 24 lit. c des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) steuerfrei sei. Die Zahlung diente zwar dem Ausgleich allfälliger Lücken oder Einbussen in der beruflichen Vorsorge des Steuerpflichtigen, war aber ursprünglich nicht der Vorsorge verhaftet, sondern sollte dieser erst inskünftig zugeführt werden. Damit scheide ein…