Erwägungen

Die Klägerin Beverly Overseas SA, eine Gesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands, klagte gegen die Privredna Banka Zagreb d.d., die größte Bank Kroatiens, auf Zahlung aus einer "Promissory Note" über USD 26,1 Millionen. Hintergrund des Streits waren Waffengeschäfte aus dem Jahr 1992, bei denen die Intersystems Inc. in Beirut als Verkäuferin und die Republik Kroatien als Käuferin auftraten.

Das Handelsgericht des Kantons Zürich wies die Klage ab, da es das Grundgeschäft der Waffenlieferungen an die Republik Kroatien als sittenwidrig erachtete. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung.

Erwägungen

Das Bundesgericht führte aus, dass Waffenlieferungen in Gebiete, in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht oder auszubrechen droht, grundsätzlich gegen die universelle öffentliche Ordnung verstoßen. Dies gelte umso mehr, wenn dem Verbot ein vom UN-Sicherheitsrat erlassenes weltweites Waffenembargo zugrunde liegt. Mangels Inlandbezugs der Streitsache sei kein Grund ersichtlich, warum die schweizerischen Gerichte dem Gehalt dieses Waffenembargos in autonomer Weise durch eine Differenzierung im…