Sachverhalt
Die Credit Suisse Group und die Credit Suisse First Boston erhoben Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Eidgenössische Bankenkommission wegen einer Verfügung, die den Verkauf von 540'000 Aktien der Biber Holding AG durch die ehemalige Schweizerische Kreditanstalt (SKA) als Verletzung des Gebots einwandfreier Geschäftstätigkeit qualifizierte.
Die SKA hatte im Rahmen einer Sanierung der Biber Holding AG Aktien übernommen und diese später verkauft, nachdem sie Kenntnis von der schlechten finanziellen Situation des Unternehmens erlangt hatte.
Die Bankenkommission sah darin einen Verstoss gegen das Gebot einwandfreier Geschäftstätigkeit und forderte die Credit Suisse Group auf, eine Regelung über eine Veräusserungssperre für Beteiligungen zu erlassen, die sie im Rahmen einer Sanierung erworben hatte.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Verwaltungsgerichtsbeschwerde und kam zu dem Schluss, dass die Bankenkommission ihre Befugnisse nicht überschritten hatte, indem sie die Verfügung erliess.
Das Gericht befand, dass die SKA durch den Verkauf der Aktien ihre Kenntnisse über die schlechte finanzielle Situation der Biber Holding AG ausgenutzt hatte, um sich selbst zu bereichern, und dass dies gegen das Gebot einwandfreier Geschäftstätigkeit verstoss.
Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Bankenkommission bei der Beurteilung des Verhaltens der SKA einen gewissen Beurteilungsspielraum hatte und dass…