Art. 23ter BankG

Zur Durchsetzung von Artikel 3 Absätze 2 Bst. cbis und 5 dieses Gesetzes kann die FINMA insbesondere das Stimmrecht suspendieren, das an Aktien oder Anteile gebunden ist, die von Aktionären oder Gesellschaftern mit einer qualifizierten Beteiligung gehalten werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Aufsichtsrechtliche Liquidation eines überschuldeten Finanzintermediärs, der bewilligungslos Publikumsgelder entgegengenommen hat
    · 24.03.2005 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Bankenkonkursrechtliche Liquidation einer Genossenschaft, die eine Buchungszentrale betreibt (Art. 1 Abs. 2, Art. 23ter Abs. 1, Art. 23quinquies und Art. 33 ff
    · 25.04.2006 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Bewilligungspflicht für Backoffice-Aktivitäten einer ausländischen Bank; Zulässigkeit der Eintragung und der Liquidation von faktischen Zweigniederlassungen
    · 15.07.2004 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verhältnismässigkeit der aufsichtsrechtlichen Liquidation zweier Firmen, die im Rahmen einer Gruppe finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtigen Aktivitäten nachgegangen sind
    · 22.09.2009 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Zulässigkeit der Herausgabe von Bankkundendaten der UBS an die amerikanischen Behörden durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) im Februar 2009
    · 15.07.2011 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Begriffe des Emissionshauses und der Zweigniederlassung eines ausländischen Effektenhändlers
    · 12.04.2011 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen / Konkurseröffnung bzw. Liquidation
    · 06.03.2007 · 12 Zitierungen
  • 21.02.2000 · 11 Zitierungen
  • 22.05.2002 · 10 Zitierungen Zusammenfassung

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