Sachverhalt

Die WIN+WEG Genossenschaft (WWG) wurde am 2. Oktober 2004 in Biel gegründet. Sie hat den Zweck, ihren Mitgliedern eine Plattform für bargeldlose und zinslose Leistungsverrechnung zu bieten, Immobilienprojekte zu finanzieren und die wirtschaftliche Unabhängigkeit ihrer Mitglieder auf der Grundlage des von ihrem Präsidenten und Direktor X entwickelten „ethischen“ Wirtschaftssystems zu fördern. Die WWG hat etwa 330 Mitglieder und 750 Personen sind auf ihrer Online-Verrechnungsplattform EUROWEG registriert.

Die WWG hat für ihre Mitglieder ein Verrechnungskonto in virtueller Währung (WEG-Euro) und ein Einlagekonto in realen Euro eröffnet. Die Mitglieder können Leistungen austauschen und auf ihren Verrechnungskonten buchen. Die WWG hat auch von ihren Mitgliedern Mittel in Form von „zusätzlichem Gesellschaftskapital“ mit einer Renditeversprechung von 25 % pro Jahr gesammelt.

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat im Juli 2005 eine Untersuchung über die Aktivitäten der WWG eingeleitet, nachdem sie eine Meldung der Zürcher Kantonspolizei erhalten hatte. Die EBK hat zwei Anwälte als Untersuchungsbeauftragte ernannt und der WWG untersagt, in der Schweiz berufsmäßig Einlagen von der Öffentlichkeit entgegenzunehmen oder als Zweigniederlassung, Vertretung oder Agentur der Yesilada Bank auf Zypern zu fungieren.

Am 24. November 2005 stellte die EBK fest, dass die WWG gegen das Verbot, berufsmäßig Einlagen von der Öffentlichkeit entgegenzunehmen, verstoßen hatte und zu Unrecht den Begriff „Bank“ in ihrer Werbung verwendet hatte. Die EBK eröffnete den Konkurs der WWG und ernannte die Untersuchungsbeauftragten zu Liquidatoren.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat den Entscheid der EBK, den Konkurs der WWG zu eröffnen, überprüft. Es stellte fest, dass die EBK zuständig war, Maßnahmen gegen die WWG zu ergreifen, da diese gegen das Verbot, berufsmäßig Einlagen von der Öffentlichkeit entgegenzunehmen, verstoßen hatte.

Das Bundesgericht hat auch die…