Erwägungen

Die Dipl. Ing. Fust AG, ein Elektronikhändler, verklagt die Media Markt Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto AG wegen unlauterer Werbung. Die Fust AG wirft der Media Markt vor, sie habe mit Slogans wie "Media Markt ist 70'000 mal günstiger" und anderen Werbeaussagen unlauter geworben und ihr dadurch Schaden zugefügt. Das Handelsgericht Zürich wies die Klage ab, da die Fust AG den entstandenen Schaden nicht hinreichend substanziiert habe. Die Fust AG erhob daraufhin Berufung beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Handelsgerichts. Es sieht zwar Zweifel daran, ob der Slogan "Media Markt ist 70'000 mal günstiger" als unlauter zu beurteilen ist, da dieser vom durchschnittlichen Adressaten eher als marktschreierische Übertreibung denn als objektiv nachprüfbare Aussage verstanden werden dürfte. Letztlich kann dies jedoch offenbleiben, da die Fust AG den durch das Verhalten der Media Markt verursachten Schaden nicht hinreichend darlegen konnte. Das Bundesgericht führt aus, dass die Fust AG für den geltend gemachten entgangenen…