Sachverhalt
Die in Deutschland ansässige Gesellschaft X. GmbH schloss einen Kaufvertrag mit dem Staat Peru und der peruanischen Postverwaltung über die Lieferung von Briefmarken- und Postsortiertechnik. Es kam zu Zahlungsschwierigkeiten, und die peruanische Postverwaltung forderte die Schweizerische PTT auf, die Guthaben zugunsten Perus an die Gesellschaft X. GmbH als Teilzahlung des geschuldeten Betrags zu überweisen. Die PTT tätigten Zahlungen zwischen 1987 und 1990. 1990 forderte die peruanische Postverwaltung die PTT auf, die Guthaben nicht mehr an die Gesellschaft X. GmbH, sondern an sich selbst zu überweisen. Daraufhin erhob die Gesellschaft X. GmbH eine Direktklage beim Bundesgericht, um die Zahlung der Guthaben zugunsten Perus durch die PTT bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zu erwirken.Erwägungen
Das Bundesgericht sieht die Klage der Gesellschaft X. GmbH gegen die PTT als zivilrechtlicher Natur an, unabhängig davon, ob die Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht unterliegen. Allerdings gelingt es der Gesellschaft X. GmbH nicht, nachzuweisen, dass die PTT den Zahlungsauftrag (Anweisung) Perus zu ihren Gunsten gemäß…