Sachverhalt

Dieser Fall betrifft den Verkauf eines Chalets in Crans-sur-Sierre, das der Gesellschaft für Villenbau gehörte, deren einziger Aktionär Herr Dobrski war. Immobilienmakler Herr Chamay hatte Verhandlungen mit den Eheleuten Skofic über den Verkauf des Chalets zum Preis von 700.000 Schweizer Franken aufgenommen. Obwohl Dobrski zunächst grundsätzlich mit dem Verkauf einverstanden war, machte er die Übertragung der Aktien von der Klärung mehrerer Punkte abhängig, insbesondere dem Besitzübergang, dem Rückkauf der Einrichtung und steuerlichen Fragen. Die Eheleute Skofic haben Dobrski daraufhin verklagt, um ihn zur Übergabe der Gesellschaftsanteile zu zwingen.

Erwägungen

Das Genfer Kantonsgericht verurteilte Dobrski zur Übergabe der Aktien an die Eheleute Skofic, da er den von Chamay in seinem Namen abgeschlossenen Vertrag gemäß Art. 38 Abs. 2 OR ratifiziert habe, auch wenn er Chamay keine Vertretungsvollmacht erteilt hatte.

Das Bundesgericht sieht jedoch keine Ratifikation als gegeben an. Dobrski hat den von Chamay abgeschlossenen Vertrag nicht uneingeschränkt…