Sachverhalt

Dieser Fall betrifft einen Erbrechtsstreit über Immobilien und bewegliches Vermögen, die Caterina Rossi-Scaroni gehörten. 1911 erteilte Caterina Rossi ihrem Bruder Lodovico Scaroni eine Generalvollmacht, um ihre Geschäfte im Tessin zu vertreten. 1919 nutzte Lodovico Scaroni diese Vollmacht, um Caterinas Immobilien an ihren Neffen Camillo Scaroni zu verkaufen und am selben Tag zurückzukaufen. Dreißig Jahre später, 1950, übertrug Caterina Rossi all ihr Vermögen in der Schweiz an Camillo Scaroni. Nach Caterinas Tod erhoben ihre Kinder und Camillo Scaroni Klage gegen Lodovico Scaroni, um die Immobilien und das bewegliche Vermögen des Nachlasses zurückzuerlangen.

Erwägungen

Das BGE befand, dass die am 30. August 1919 zwischen Lodovico Scaroni und Camillo Scaroni geschlossenen Verträge nichtig waren, da es sich um Verträge eines Vertreters mit sich selbst handelte, die im Widerspruch zu den Interessen des Auftraggebers standen. Caterina Rossi hatte diese Verträge weder ausdrücklich genehmigt noch später ratifiziert. Folglich konnte Lodovico Scaroni durch diese Verträge kein Eigentum an den Immobilien erwerben.

Darüber hinaus befand das BGE, dass Art. 662 ZGB zur…