Art. 661 ZGB

Ist jemand ungerechtfertigt im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so kann sein Eigentum, nachdem er das Grundstück in gutem Glauben zehn Jahre lang ununterbrochen und unangefochten besessen hat, nicht mehr angefochten werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ersitzung einer an einem öffentlichen Gewässer bestehenden Fischenz
    · 12.02.1971 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Ersitzung von herrenlosen und öffentlichen Sachen (Art. 661 ff
    · 23.06.1987 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Sicherungsübereignung von Grundstücken
    · 01.01.1960 · 1 Zitierungen
  4. 4
    1. Selbstkontrahieren eines Beauftragten ist bei Konflikt seiner Interessen mit denen des Auftraggebers nur zulässig, wenn dieser es ausdrücklich bewilligt oder nachher genehmigt hat (Erw. 4). 2. Ordentliche (Art. 661 Z…
    · 05.07.1956 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 52_II_16
    01.01.1926 · 1 Zitierungen
  6. 6
    Ordentliche Ersitzung einer Grundlast (Art. 661 ZGB , Art. 731 Abs. 2 und Abs. 3 ZGB, Art. 783 Abs. 3 ZGB, Art. 788 Abs. 2 ZGB und Art. 919 Abs. 2 ZGB; Art. 18 OR)
    · 02.03.1998 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • vorsorgliche Massnahmen vor Rechtshängigkeit ausserhalb Familienrecht
    ZKBER.2025.10
    · 21.11.2024 · 1 Zitierungen
  • Sachenrecht (Nachbarrecht)
    · 20.05.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • Baugesuch
    · 23.06.2014 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.