Sachverhalt
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) führt gestützt auf Art. 29 Abs. 1 und 4 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) Überprüfungsverfahren durch, um über den Weiterbestand, die Änderung oder den Widerruf von Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel zu entscheiden. Die Stiftung WWF Schweiz beantragte, als Partei an diesen Verfahren beteiligt zu werden, da die betroffenen Wirkstoffe für Wildbienen und andere Insekten hochgiftig seien und die einheimische Tierwelt sowie die biologische Vielfalt gefährdeten. Das BLW wies den Antrag ab, woraufhin die WWF Beschwerde erhob. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut und wies die Sache an das BLW zurück, um der WWF Parteistellung einzuräumen. Gegen diesen Entscheid erhob das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Beschwerde beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Es hält fest, dass die Verbandsbeschwerde nach Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) den Naturschutzorganisationen ein Beschwerderecht gegen Verfügungen einräumt, die eine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 der Bundesverfassung betreffen. Dies ist vorliegend der Fall, da die Überprüfung von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel durch das BLW auf einer umfassenden bundesrechtlichen…