Sachverhalt

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat gegen den Entscheid des Kantonalen Departements für Raumentwicklung und Umwelt des Kantons Waadt Beschwerde eingelegt, mit dem die Erweiterung eines Teilzonenplans (PPA) der Gemeinde Orbe ohne gleichwertige Kompensation der neu eingezonten Flächen genehmigt wurde. Der PPA sah eine Erweiterung der Gewerbezone um 42'000 m2 auf Landwirtschaftsland vor, um die Entwicklung eines Lebensmittelunternehmens zu ermöglichen, das 450 Arbeitsplätze schaffen würde. Der Kanton hatte die Gemeinde vollständig von der Pflicht zur Kompensation der Fruchtfolgeflächen und gleichwertiger Entzonungen befreit.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass, obwohl das Ziel der wirtschaftlichen Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen legitim ist, die in Art. 52a Abs. 2 Bst. c RPV für eine Ausnahme vom Verbot der Erweiterung der Gesamtfläche der Bauzonen während der Übergangszeit gemäss Art. 38a Abs. 2 RPG erforderlichen…