Sachverhalt

Henri Faucherre, Gesellschafter eines Transportunternehmens, kam bei einem tödlichen Unfall auf einer Baustelle ums Leben. Seine Witwe, Yvonne Faucherre, hat gegen das verantwortliche Stromversorgungsunternehmen eine Schadenersatzklage wegen Verlust der Unterstützung erhoben. Das Kantonsgericht hat Frau Faucherre eine Entschädigung von 113.505 Franken zugesprochen, wobei der ihr zustehende Erbanspruch und ihre Wiederverheiratungschancen berücksichtigt wurden. Frau Faucherre hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt.

Erwägungen

1. Das Kantonsgericht hatte Recht daran, den aus dem Verlust der Unterstützung resultierenden Schaden um das Einkommen aus dem Erbteil von Frau Faucherre zu kürzen. Gemäß der Rechtsprechung kann die unterstützte Person nur insoweit eine Entschädigung verlangen, als die Einkünfte aus dem Erbe es ihr nicht ermöglichen, ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Im vorliegenden Fall hat das Gericht den Schaden großzügig berechnet und war daher berechtigt, die gesamten Einkünfte aus dem Erbteil von Frau Faucherre abzuziehen. 2. Die 10%ige Kürzung der Entschädigung zur…