Sachverhalt

Der Rechtsstreit betrifft die Gültigkeit des Testaments von Marie Antoinette Knie-Meyer, die am 15. Juni 1961 verstorben ist, in Bezug auf die Liegenschaft "Diana" in Rapperswil. Eliane Knie, Tochter des verstorbenen Eugen Knie, hat gegen die gesetzlichen Erben von Marie Antoinette Knie-Meyer (die Geschwister Meyer) sowie gegen die Blindenanstalt Luzern in Horw, der die Liegenschaft "Diana" vermacht wurde, Klage erhoben. Sie beantragt die Aufhebung der testamentarischen Verfügungen von Marie Antoinette Knie-Meyer vom 14. Juli 1954 und vom 29. Mai 1958 betreffend diese Liegenschaft.

Erwägungen

Das BGer weist die Beschwerde ab. Es ist der Auffassung, dass der von Charles Knie in seinem geänderten Testament vom 18. Februar 1939 in Bezug auf die Liegenschaft "Diana" geäußerte "Wunsch" keine verbindliche erbrechtliche Verfügung, sondern lediglich ein unverbindlicher Wunsch an seine Erben darstellt. Charles Knie hat in seinem Testament klar zwischen verbindlichen erbrechtlichen Verfügungen und bloßen Wünschen unterschieden. Daher war Marie Antoinette Knie-Meyer berechtigt, die Liegenschaft "Diana" der Blindenanstalt Luzern in Horw zu vermachen.

Das BGer führt auch aus, dass die Klägerin Eliane Knie…