Sachverhalt

Die Gemeinde Develier hat 2015 eine neue Version ihres örtlichen Bebauungsplans (PAL) verabschiedet, die die Einstufung bestimmter Parzellen als Wohnbauland auf Kosten von Fruchtfolgeflächen (SDA) vorsah. Diese Änderung wurde vom kantonalen Amt für Raumentwicklung (SDT) genehmigt. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des ARE gutgeheißen. Es kam zu dem Schluss, dass die neu ausgewiesenen Baugebiete die Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG), insbesondere in Bezug auf die Dimensionierung der Bauzone (Art. 15 RPG) und den Schutz der Fruchtfolgeflächen (Art. 30 Abs. 1bis der Raumplanungsverordnung, RPV), nicht erfüllten.

Erwägungen

In Bezug auf die Dimensionierung der Bauzone stellte das Bundesgericht fest, dass die strittige Planung den Bedarf an neuen Bauzonen für die nächsten 15 Jahre unter Berücksichtigung der vorhandenen Reserven nicht ausreichend belegte. Darüber hinaus entsprach die Ausweisung neuer Parzellen am Stadtrand nicht dem Prinzip der Innenentwicklung. Hinsichtlich des Schutzes der Fruchtfolgeflächen befand das Bundesgericht, dass die in Art.…