Sachverhalt
Diese Entscheidung betrifft die Pfändung oder Sequestration der Einkünfte eines Selbstständigen (in diesem Fall eines Architekten). Die Hauptpunkte sind die folgenden:
- Die maximale Dauer, für die die zukünftigen Einkünfte des Schuldners gepfändet oder sequestiert werden können, ist auf ein Jahr begrenzt, um sowohl den Schuldner als auch die anderen Gläubiger zu schützen.
- Wenn die Einkünfte eines Selbstständigen gepfändet oder sequestiert werden, müssen zunächst die für die Ausübung seiner Tätigkeit notwendigen Kosten (die "Produktionskosten") vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, um das pfändbare oder sequestierbare Nettoeinkommen zu ermitteln.
- Der Schuldner kann den Betrag der notwendigen Produktionskosten nicht selbst bestimmen; es ist Sache des Betreibungsamtes, diese auf der Grundlage der Buchhaltung oder durch Vergleich mit ähnlichen Unternehmen festzulegen.
- Nur die tatsächlich zur Erzielung des Einkommens notwendigen Kosten können abgezogen werden; Ausgaben, die nicht zur Steigerung des Berufseinkommens beitragen, können nicht berücksichtigt werden.
- Der Existenzminimum des Schuldners muss ebenfalls vom Nettoeinkommen abgezogen werden, um den pfändbaren oder sequestrierbaren Betrag zu ermitteln.
Erwägungen
Im vorliegenden Fall muss das Betreibungsamt noch einige Elemente genau prüfen, um die tatsächlich notwendigen Produktionskosten des Architekten, wie die Miete seines Büros, Kopierkosten usw., zu ermitteln. Es muss auch das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen des Schuldners feststellen und dann die Produktionskosten und das Existenzminimum davon abziehen,…