Sachverhalt

Im August 1969 ersuchte die Prager Bank Zivnostenska die Schweizerische Kreditanstalt (SKA), 2 Millionen DM auf das Konto der Gesellschaft Total Aviation Support Ltd. (TAS) in Zug zu überweisen, das von einem gewissen Neumann eröffnet worden war. Die TAS bestritt jedoch, dieses Darlehen erhalten zu haben. Daher forderte die Zivnostenska die SKA auf, ihr den Betrag zurückzuzahlen. Das Handelsgericht des Kantons Zürich wies den Antrag der Zivnostenska ab. Daraufhin legte diese Berufung beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht hiess die Berufung teilweise gut. Es war der Ansicht, dass die SKA hätte überprüfen müssen, ob Neumann berechtigt war, ein Konto zu eröffnen und einen Girovertrag im Namen der TAS abzuschliessen. Indem sie diese Überprüfung unterlassen hat, hat die SKA fahrlässig gehandelt und das Risiko in Kauf genommen, dass ein Unbefugter über den Betrag verfügen könnte. Die SKA hätte den Betrag vorläufig auf ein "pro diverse"-Konto gutschreiben müssen, bis die Vertretungsbefugnis von Neumann geklärt war.

Darüber hinaus konnte die Deutsche Bank den Überweisungsauftrag gemäss Art. 470 Abs. 2 OR widerrufen, solange die SKA die TAS nicht über den Eingang des Betrags informiert hatte. Das Bundesgericht hob daher…