Sachverhalt

A., geboren 1962, war als Monteur bei der B. GmbH tätig und dadurch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Bei einer Gasexplosion und anschliessendem Sturz aus einer Höhe von 8 Metern zog er sich schwere Verletzungen zu. Die Suva erbrachte die gesetzlichen Versicherungsleistungen. Mit Verfügung vom 5. April 2018 stellte die Suva fest, dass noch ein (rückwirkender) Taggeldanspruch von Fr. 2'569.65 bestehe, da eine Überentschädigung von Fr. 185'357.70 ausgerichtet worden sei. A. beantragte, dass bei der Berechnung der Überentschädigung auch der Erwerbsausfall seiner Ehefrau zu berücksichtigen sei.

Erwägungen

Das Bundesgericht hält fest, dass gemäss Art. 69 Abs. 2 ATSG nur Einkommenseinbussen von Angehörigen zu berücksichtigen sind, die durch die Übernahme von Pflege und Betreuung der versicherten Person verursacht…