Art. 122 KVV

1 Eine Überentschädigung bei Sachleistungen liegt in dem Masse vor, als die jeweiligen Sozialversicherungsleistungen für denselben Gesundheitsschaden namentlich die folgenden Grenzen übersteigen:
  1. a. die der versicherten Person entstandenen Diagnose- und Behandlungskosten;
  2. b. die der versicherten Person entstandenen Pflegekosten und andere ungedeckte Krankheitskosten;
2 Ist die versicherte Person bei mehr als einem Krankenversicherer für Taggeld gemäss den Artikeln 67–77 KVG versichert, gilt als Überentschädigungsgrenze diejenige von Artikel 69 Abs. 2 ATSG. Sind die Leistungen zu kürzen, so ist jeder Versicherer im Verhältnis des von ihm versicherten Taggeldes zum Gesamtbetrag der versicherten Taggelder leistungspflichtig.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 7 Abs. 2 KLV: Leistungskoordination, Überentschädigung, Pflegeleistungen der sozialen Krankenversicherung und Hilflosenentschädigungen der AHV/IV. - Das soziale Krankenversicherungsrecht, insbesondere Art. 110 KVV,…
    · 15.09.1999 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 122 KVV: Bemessung der Überentschädigung
    · 04.06.2002 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zum Begriff des Erwerbsausfalls nach Art. 69 Abs. 2 ATSG
    · 21.01.2020 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Intersystemische Koordination von Beiträgen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an Kosten der Grundpflege (Sachleistung) im Verhältnis zur Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (Geldleistung); keine…
    · 29.08.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 122 KVV: Taggeldanspruch. - Der Taggeldanspruch setzt die Aufrechterhaltung des Versicherungsverhältnisses voraus. - Grundsätzlich endet das Versicherungsverhältnis mit der endgültigen Erschöpfung des Taggeldanspru…
    · 24.02.1999 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anwendbarer Tarif bei Spitexleistungen an pflegebedürftige Personen in einer (kein anerkanntes Pflegeheim darstellenden) stationären Einrichtung
    · 29.05.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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