Sachverhalt
Herr M. war bei der Krankenkasse Mutuelle Valaisanne für ein Taggeld von 100 Franken versichert. Nachdem er über einen längeren Zeitraum dieses Taggeld bezogen hatte, wurde ihm eine volle Invalidenrente der Invalidenversicherung zugesprochen, was zu einer Überentschädigung führte. Die Krankenkasse informierte Herrn M. daraufhin, dass sie seine Taggelderversicherung per 31. März 1997 kündigen werde, bot ihm jedoch an, bis zur Rückzahlung des von der Invalidenversicherung geleisteten Betrags von 19'644 Franken ein reduziertes Taggeld von 56,35 Franken weiterzubezahlen. Da Herr M. diesem Vorschlag nicht innerhalb der gesetzten Frist zustimmte, verweigerte die Krankenkasse die Auszahlung des reduzierten Taggelds. Herr M. focht diese Entscheidung an.Erwägungen
Gemäß Rechtsprechung hat ein Versicherter, der eine Invalidenrente bezieht, weiterhin Anspruch auf Krankengeldleistungen. Wenn das Taggeld aufgrund von Überentschädigung, insbesondere durch den Zusammentreffen mit einer Invalidenrente, gekürzt wird, hat die Person Anspruch auf den Gegenwert von 720 vollen Taggeldern, wobei die Fristen für den Leistungsbezug entsprechend der Kürzung verlängert werden.
Im vorliegenden Fall war der Anspruch von Herrn M. auf Taggelder am 31. März 1997 noch nicht erschöpft, da die Leistungsdauer…