Sachverhalt
Die Incommerz AG hat gegen X. Klage auf Rückzahlung eines Konsumentenkredits in Höhe von 19'059,22 CHF erhoben, der 1964 vom Vater der ersten Ehefrau von X. gewährt wurde. Der Kredit war zunächst durch eine Hypothek auf einer Liegenschaft von X. und seiner ersten Ehefrau besichert, diese Sicherheit wurde jedoch 1964 bei der Änderung des Kreditvertrags aufgehoben. X. hatte sich verpflichtet, den Kredit nach dem Tod des Darlehensgebers, jedoch frühestens nach 10 Jahren, zurückzuzahlen. Nach der Scheidung von X. und der Übertragung des Eigentums an der Liegenschaft auf die neue Ehefrau von X. forderte die Incommerz AG als Zessionar der Forderung die sofortige Rückzahlung des Kredits. Die kantonalen Gerichte haben diesen Antrag abgelehnt, da der Kredit noch nicht fällig war. Die Incommerz AG hat daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Es hat entschieden, dass der Kreditvertrag nicht so ausgelegt werden kann, dass er an das Verhältnis von Schwiegersohn zu Schwiegervater zwischen X. und dem Darlehensgeber gebunden ist, und dass die Änderungen in der persönlichen und wirtschaftlichen Situation von X. die Erfüllung des Kreditvertrags für die Incommerz AG nicht unzumutbar im Sinne von Art. 2 ZGB machen. Außerdem hat die…