Sachverhalt
- Ein Kind wurde schwer verletzt, nachdem es sich unter den geschlossenen Schranken eines Bahnübergangs der Deutschen Bundesbahn hindurchgeschlichen hatte. Seine Eltern haben gegen das Eisenbahnunternehmen Schadenersatzklage erhoben. - Das Kantonsgericht hat die Deutsche Bundesbahn verurteilt, dem verletzten Jugendlichen eine Entschädigung zu zahlen, insbesondere für den auf 70% Invalidität geschätzten zukünftigen Verdienstausfall. Das Unternehmen hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. - Das Obergericht hat die Haftung des Unternehmens und die Entschädigung der Heilkosten und Prothesen bestätigt, aber eine spätere Überprüfung der Entschädigung für den zukünftigen Verdienstausfall vorbehalten. - Die Deutsche Bundesbahn hat Beschwerde beim BGE erhoben und die Höhe der Entschädigung für den zukünftigen Verdienstausfall angefochten.Erwägungen
- Gemäß der Rechtsprechung befreit ein Verschulden Dritter (hier der Eltern) das Eisenbahnunternehmen von seiner Haftung nur dann, wenn dieses Verschulden den Unfall so beeinflusst hat, dass das mit dem Eisenbahnbetrieb verbundene Risiko nicht mehr die adäquate Ursache des Unfalls ist. Im vorliegenden Fall war die Aufsicht der Eltern nicht so schwerwiegend, dass sie das Unternehmen entlastet hätte. - Der Richter kann einen Anspruch auf Entschädigung für zukünftigen Verdienstausfall nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Schaden schwer zu bewerten sei. Er muss über diesen…