Sachverhalt
Die Fiducia AG, die seit 1924 im Handelsregister von Genf eingetragen ist und insbesondere in Treuhandaktivitäten tätig ist, hat eine Klage gegen den Schweizerischen Treuhänderverband (VSB) eingereicht, der seit Juli 1951 eine Zeitschrift mit dem Titel "Fiducia" herausgibt. Die Fiducia AG ist der Ansicht, dass die Verwendung dieses Titels ihre Rechte an ihrem Handelsnamen verletzt. Das Erstgericht hat den Antrag abgelehnt, aber das Zürcher Berufungsgericht hat dem Antrag auf Feststellung der Namensrechtsverletzung, auf Verbot der Verwendung des Begriffs "Fiducia" im Titel der Zeitschrift und auf Anordnung der Veröffentlichung des Urteils auf Kosten des Verbands stattgegeben. Der Verband hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt.Erwägungen
Das BGer hat entschieden, dass die Fiducia AG ihren Handelsnamen rechtmäßig eingetragen hat und dass die Verwendung dieses Unterscheidungsmerkmals durch den Verband für den Titel seiner Zeitschrift eine Namensanmaßung im Sinne von Art. 29 Abs. 2 ZGB darstellt. Obwohl der Begriff "Fiducia" ein lateinisches Wort für "Vertrauen" ist und keine unerlässliche Sachbezeichnung für die…