Sachverhalt
In diesem Fall hatte das kalifornische Gericht der Mutter das alleinige Sorgerecht für die minderjährigen Kinder im Rahmen eines Scheidungsverfahrens zugesprochen. Der Vater hatte anschließend ein begrenztes Besuchsrecht erhalten, aber nach einem Besuch brachte er die Kinder nicht wie vorgesehen zu ihrer Mutter zurück. Stattdessen nahm er die Kinder mit in die Schweiz und weigerte sich, sie ihrer Mutter zurückzugeben. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verurteilte den Vater wegen Entziehung und Vorenthaltung eines Minderjährigen. Gegen diesen Entscheid legte der Vater Nichtigkeitsbeschwerde ein.Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es vertrat die Auffassung, dass selbst wenn der kalifornische Entscheid, der der Mutter das alleinige Sorgerecht übertrug, in der Schweiz aus Gründen der öffentlichen Ordnung Anerkennungsprobleme aufwerfen könnte, dies im vorliegenden Fall nicht relevant sei. Der Vater hatte nämlich selbst beim kalifornischen Gericht ein begrenztes Besuchsrecht beantragt und erhalten, was ihn dazu verpflichtete, die Kinder nach dem Besuch zu ihrer Mutter zurückzubringen. Indem er dies nicht tat, verstieß er gegen diese gerichtliche Entscheidung und machte sich daher der Vorenthaltung eines Minderjährigen im Sinne von Art. 220 StGB schuldig, auch wenn er einer der Elternteile war.
Das Bundesgericht wies auch das Argument des Vaters zurück, er habe die Kinder lediglich für einen Urlaub in die Schweiz mitgenommen, ohne das Besuchsrecht zu verletzen. Es vertrat die Auffassung, dass ihm nicht…