Sachverhalt
Der Staat Wallis enteignete Teilflächen der Deponie Gamsenried der Lonza AG für den Bau der Autobahn A9. Umstritten war die Entschädigung für den dadurch entstandenen Verlust an Deponievolumen. Die Eidgenössische Schätzungskommission sprach der Lonza AG eine Entschädigung von insgesamt CHF 4'836'633.- zu, wogegen der Staat Wallis Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhob.Erwägungen
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde im Wesentlichen gut. Es stellt fest, dass die Verkleinerung der Deponiefläche nicht in erster Linie auf den Nationalstrassenbau zurückzuführen war, sondern auf Massnahmen zur Sanierung und Umgestaltung der Deponie gemäss den Umweltschutzbestimmungen. Eine bessere Verwendung der enteigneten Flächen als Reststoffdeponie war zum Zeitpunkt der Enteignung nicht möglich. Für den Verlust an Deponievolumen auf den Enteignungsflächen 13b und 14b ist daher eine Entschädigung von CHF 41.-/m3 angemessen, da dies den Kosten entspricht, die dem Staat Wallis bei anderweitiger Deponierung des Materials entstanden wären. Soweit auf dem enteigneten Boden keine…