Sachverhalt
A.B. und C.B. (die Mieter, Beschwerdegegner) schlossen am 6. Februar 2015 einen Mietvertrag mit A. AG (der Vermieter, Beschwerdeführer) für eine 5,5-Zimmer-Wohnung mit einer Indexierungsklausel und einer Mindestvertragsdauer von 5 Jahren. Nach Ablauf dieser Indexierungsperiode verlängerten die Parteien den Mietvertrag stillschweigend ohne Indexierung.
Die Mieter beantragten mehrmals eine Senkung der Miete aufgrund der Verringerung des Referenzzinssatzes, aber der Vermieter lehnte dies unter Berufung auf die Indexierungsklausel ab. Die Mieter haben schließlich die Gerichte angerufen, um eine Senkung der Miete ab dem 1. Juli 2020 zu erwirken.
Erwägungen
Das BGE hat entschieden, dass die Parteien eines indexierten Mietvertrags bei Gefahr des Rechtsverfalls Mietanpassungen - einschließlich solcher, die auf Änderungen des Referenzzinssatzes beruhen - für den Zeitpunkt des Ablaufs der Indexierungsperiode unter Einhaltung der Kündigungsfrist beantragen müssen. Wenn sie keine Mietänderung für diesen Zeitpunkt verlangen, wird davon ausgegangen, dass sie mit der zu diesem…