Art. 13 VMWG

Hypothekarzinse

1 Eine Hypothekarzinserhöhung von einem Viertel Prozent berechtigt in der Regel zu einer Mietzinserhöhung von höchstens:
  1. a. 2 Prozent bei Hypothekarzinssätzen von mehr als 6 Prozent;
  2. b. 2,5 Prozent bei Hypothekarzinssätzen zwischen 5 und 6 Prozent;
  3. c. 3 Prozent bei Hypothekarzinssätzen von weniger als 5 Prozent. Bei Hypothekarzinssenkungen sind die Mietzinse entsprechend herabzusetzen oder die Einsparungen mit inzwischen eingetretenen Kostensteigerungen zu verrechnen.
2 Bei Zahlungsplänen im Sinne von Artikel 269a Bst. d und Rahmenmietverträgen im Sinne von Artikel 269a Bst. f OR gelten bei Hypothekarzinsänderungen stattdessen die für solche Fälle vereinbarten Regelungen.
3 Wird unter Verzicht auf Quartierüblichkeit und Teuerungsausgleich dauernd mit der reinen Kostenmiete gerechnet, so kann der Mietzins bei Hypothekarzinserhöhungen im Umfang der Mehrbelastung für das gesamte investierte Kapital erhöht werden.
4 Bei Mietzinsanpassungen infolge von Hypothekarzinsänderungen ist im Übrigen zu berücksichtigen, ob und inwieweit frühere Hypothekarzinsänderungen zu Mietzinsanpassungen geführt haben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Mietvertrag; Mietzinserhöhung (Art. 269 und 269a OR)
    · 24.08.1994 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Missbräuchlichkeit einer Mietzinserhöhung
    · 01.04.1992 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Auswirkung früherer Änderungen des Hypothekarzinssatzes (Art. 9 Abs. 2bis VMM; Art. 13 Abs. 4 VMWG)
    · 28.09.1993 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Überwälzung früherer Hypothekarzinsänderungen
    · 11.02.1993 · 2 Zitierungen
  5. 5
    Mietzinserhöhung; Beginn der Vergleichsperiode bei Anwendung der relativen Berechnungsmethode
    · 12.11.1992 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Indexierte Mietzinse; Anpassungen nach Ablauf der Indexdauer
    · 24.10.2023 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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