Sachverhalt
Die Eheleute B. haben eine Wohnung in Genf gemietet, deren Eigentümer die Compagnie d'assurances X. ist. Die ursprüngliche Miete wurde dreimal erhöht, unter anderem wegen der Erhöhung des Hypothekarzinses. Die Mieter haben die ersten beiden Erhöhungen akzeptiert, aber die dritte bestritten. Das Tribunal des baux et loyers des Kantons Genf hat diese dritte Mietserhöhung bestätigt, eine Entscheidung, die von der Chambre d'appel en matière de baux et loyers bestätigt wurde. Die Beklagten haben beim Bundesgericht eine Revision eingelegt und argumentiert, dass die früheren Senkungen des Hypothekarzinses nicht auf ihre Miete übertragen wurden.
Die Parteien sind die Eheleute B. (Mieter) und die Compagnie d'assurances X. (Vermieter). Die wichtigsten Daten sind der 9. Juni 1989, der 8. Dezember 1989 und der 7. Dezember 1990, an denen die Mietserhöhungen mitgeteilt wurden. Das Hauptproblem ist, ob frühere Änderungen des Hypothekarzinses bei der Prüfung einer Mietserhöhung aufgrund einer Erhöhung dieses Zinses berücksichtigt werden müssen.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Bestimmungen von Art. 13 Abs. 4 VMWG und Art. 9 Abs. 2bis VDL geprüft, die vorsehen, dass frühere Änderungen des Hypothekarzinses bei der Prüfung einer Mietserhöhung aufgrund einer Änderung dieses Zinses berücksichtigt werden müssen. Die Frage ist, wie weit man in der Vergangenheit zurückgehen soll, um diese Änderungen zu prüfen.
Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die angemessenste Lösung darin besteht, nur bis zur letzten Änderung der Miete zurückzugehen, die auf eine Änderung des Hypothekarzinses folgte. Diese Lösung basiert auf dem Grundsatz der Vertragstreue, der es verbietet, eine von den Parteien einvernehmlich festgelegte Miete in Frage zu stellen. Das Bundesgericht hat auch festgestellt, dass Urteile, die die Zulässigkeit einer Anpassung der Miete aufgrund einer Änderung des Hypothekarzinses betreffen, die Rechtskraft erlangen und nicht mehr in Frage gestellt werden können.
Das Bundesgericht hat auch Fälle geprüft, in denen die Miete nach der absoluten Methode oder aufgrund der Marktpreise…