Art. 18 VMWG
Unvollständige Mietzinsanpassung
Macht der Vermieter die ihm zustehende Mietzinsanpassung nicht vollständig geltend, hat er diesen Vorbehalt in Franken oder in Prozenten des Mietzinses festzulegen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Herabsetzung des Mietzinses (Art. 270a OR)12 Zitierungen
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2Herabsetzung des Mietzinses (Art. 270a OR)12 Zitierungen
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3Missbräuchlichkeit einer Mietzinserhöhung9 Zitierungen
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5Mietzinserhöhung zur Erreichung einer angemessenen Rendite. 1. Unter den Anlagekosten im Sinne von Art. 15 Abs. 1 lit. c BMM sind die Investitionen des Erstellers einer Neubaute oder des Ersterwerbers nach der Fertigste…5 Zitierungen
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6Mietvertrag; Gültigkeit einer Vereinbarung über Akontozahlungen, welche die tatsächlich anfallenden Nebenkosten wesentlich unterschreiten (Art. 18 und 257a Abs. 2 OR)4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen17.12.2012 · 3 Zitierungen
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Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen1 Zitierungen
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Kündigungsschutz / Anfechtung1 ZitierungenNG220014· 03.10.2023 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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