Art. 269a OR

Mietzinse sind in der Regel nicht missbräuchlich, wenn sie insbesondere:
  1. a. im Rahmen der orts- oder quartierüblichen Mietzinse liegen;
  2. b. durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen des Vermieters begründet sind;
  3. c. bei neueren Bauten im Rahmen der kostendeckenden Bruttorendite liegen;
  4. d. lediglich dem Ausgleich einer Mietzinsverbilligung dienen, die zuvor durch Umlagerung marktüblicher Finanzierungskosten gewahrt wurde, und in einem dem Mieter im Voraus bekanntgegebenen Zahlungsplan festgelegt sind;
  5. e. lediglich die Teuerung auf dem risikotragenden Kapital ausgleichen;
  6. f. das Ausmass nicht überschreiten, das Vermieter- und Mieterverbände oder Organisationen, die ähnliche Interessen wahrnehmen, in ihren Rahmenverträgen empfehlen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Miete, quartierübliche Mietzinse, beschränkte (oder soziale) Untersuchungsmaxime
    · 16.12.2015 · 46 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Mietzinserhöhung aufgrund von Mehrleistungen des Vermieters; Art. 269a lit. b OR und Art. 14 VMWG. 1. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Unterhaltsarbeiten des Gebäudes können wertvermehrende Investitionen auf den Mietzins ge…
    · 14.09.1992 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Herabsetzung des Mietzinses (Art. 270a, 269 und 269a lit. a OR)
    · 04.06.1996 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Mietzinsfestsetzung; Kostenmiete; Orts- oder Quartierüblichkeit; Verzinsung des für ausserordentlichen Unterhalt aufgewendeten Kapitals
    · 08.07.2014 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Mietzinserhöhung; Begriff des orts- oder quartierüblichen Mietzinses (Art. 269a lit. a OR; Art. 11 VMWG)
    · 07.07.1997 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Begehren auf Herabsetzung des Anfangsmietzinses (Art. 270 OR)
    · 08.05.1998 · 23 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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