Sachverhalt
Das Bundesgericht hat über die Beschwerde des Dignitas gegen den Regierungsrat des Kantons Zürich betreffend das Verbot gewerblicher Bestattungsdienste außerhalb öffentlicher Friedhöfe entschieden. Der Kanton Zürich hat ein Monopol auf Bestattungsdienste, die als öffentliche Aufgabe der Gemeinden betrachtet werden. Dieses Monopol, das auf Art. 55 des Gesundheitsgesetzes des Kantons Zürich beruht, ist aus sozialpolitischen und polizeilichen Gründen gerechtfertigt. Das Recht des Individuums, über die Behandlung seiner sterblichen Überreste zu entscheiden, kann kein Recht auf den Betrieb gewerblicher Bestattungsdienste außerhalb öffentlicher Friedhöfe aus der Wirtschaftsfreiheit ableiten.Erwägungen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Bestattungsmonopol im Kanton Zürich, das sowohl Beerdigungen als auch Einäscherungen umfasst, auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und durch sozialpolitische und polizeiliche Gründe gerechtfertigt ist. Dieses Monopol entzieht den Bestattungssektor dem Anwendungsbereich der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV). Obwohl die Angehörigen die sterblichen Überreste des Verstorbenen…