Sachverhalt
Der Fall betrifft Agim Ajvazi, einen Staatsangehörigen des ehemaligen Jugoslawien, der von 1991 bis 1995 in der Schweiz als Saisonarbeiter tätig war. Er beantragte die Umwandlung seiner Saisonbewilligung in eine Jahresbewilligung im Oktober 1994, aber sein Antrag wurde vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement abgelehnt. Auch die Beschwerde von Ajvazi beim Bundesgericht wurde abgelehnt.
Die wichtigsten Fakten sind die folgenden
- Agim Ajvazi arbeitete von 1991 bis 1995 in der Schweiz als Saisonarbeiter.
- Er beantragte die Umwandlung seiner Saisonbewilligung in eine Jahresbewilligung im Oktober 1994.
- Der Antrag wurde vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement abgelehnt.
- Auch die Beschwerde von Ajvazi beim Bundesgericht wurde abgelehnt.
Erwägungen
Erwägung 1 : Zulässigkeit der Beschwerde
Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde von Agim Ajvazi. Es stellte fest, dass die Beschwerde zulässig war, da sie sich auf eine Entscheidung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements bezog, die die Umwandlung einer Saisonbewilligung in eine Jahresbewilligung betraf.
Erwägung 2 : Prüfung des Umfangs und der Verfassungsmässigkeit der neuen Regelung
Das Bundesgericht prüfte den Umfang und die Verfassungsmässigkeit der neuen Regelung betreffend die Voraussetzungen für die Umwandlung einer Saisonbewilligung in eine Jahresbewilligung. Es stellte fest, dass die neue Regelung verfassungsmässig war und nicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und des Vertrauensschutzes verstieß.
Erwägung 3 : Übergangsrecht
Das Bundesgericht prüfte die Auswirkungen des Übergangsrechts auf die Situation von Agim Ajvazi. Es stellte fest, dass die neue Regelung keine eigentliche Lücke enthielt und nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstieß. Es stellte auch fest, dass die neue Regelung nicht rückwirkend gegen das Recht verstieß.
Erwägung 4 : Härtefall
Das Bundesgericht prüfte, ob die…