Art. 13 BVO
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 13 lit. f BVO: Ausnahme von den Begrenzungsmassnahmen. (Härtefall) Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 13 lit. f BVO (E. 2)85 Zitierungen
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2Art. 13 lit. f BVO: Ausnahme von den Begrenzungsmassnahmen66 Zitierungen
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3Situation der so genannten "Sans-papiers"64 Zitierungen
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4Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung43 Zitierungen
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5Vorfrageweise Beurteilung der Unterstellungsfrage im kantonalen Bewilligungsentscheid39 Zitierungen
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6Legitimation zur Beschwerde gegen einen Entscheid im Bereich der Ausnahmen von den Höchstzahlen; Grundsatz der Ausschliesslichkeit des Asylverfahrens; persönlicher Härtefall; medizinische Gründe24 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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14 Zitierungen
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13 Zitierungen
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11 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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