Sachverhalt
Hagen und Martinelli haben in der Schweiz insgesamt 4298 gefälschte italienische Goldmünzen ohne Zollanmeldung eingeführt, und zwar zwischen dem 2. September 1956 und dem 20. Februar 1957. Das Eidgenössische Finanzdepartement und die Zollverwaltung haben Martinelli und Hagen Bußgelder wegen Zollübertretung, Ausreißens und Steuerhinterziehung der Umsatzsteuer und Luxussteuer auferlegt. Die beiden Angeklagten haben ein gerichtliches Urteil beantragt. Hagen hat bei der Eidgenössischen Zollverwaltung die Festsetzung der Zölle und der Umsatzsteuer, die er hätte zahlen müssen, angefochten. Die Eidgenössische Zollrekurskommission hat seine Beschwerde gegen die Zölle und die Umsatzsteuer abgelehnt, aber seine Beschwerde gegen die Luxussteuer an das Bundesgericht weitergeleitet. Diese letztere Beschwerde wurde schließlich zurückgezogen. Am 12. Januar 1961 hat das Eidgenössische Finanzdepartement und die Zollverwaltung den Straffall an die zuständigen kantonalen Behörden zur Urteilsfällung weitergeleitet. Am 18. Dezember 1961 hat die Bezirkskommission Kreuzlingen Martinelli und Hagen zu den gleichen Bußgeldern wie die Verwaltung verurteilt. Jedoch hat die Rekurskommission des Kantonalen Gerichts Thurgau sie am 30. März 1962 wegen Verjährung freigesprochen.Erwägungen
Der Kassationshof ist der Ansicht, dass die Verjährung des Strafverfahrens während des Verwaltungsbeschwerdeverfahrens gegen die Festsetzung der hinterzogenen Zölle und Steuern ausgesetzt ist. In der Tat sieht die Bundesstrafprozessordnung ausdrücklich vor, dass das Strafverfahren ausgesetzt werden muss, bis die Verwaltungsbehörde über die Beschwerde entschieden hat (Art. 299 Abs. 2 und 3, 305 Abs. 1 BStP).
Darüber hinaus muss die Eidgenössische Zollrekurskommission als Verwaltungsbehörde im Sinne von Art. 299 BStP angesehen werden, ebenso wie das Verwaltungsgericht des Bundesgerichts.
Somit wurde die Verjährung des Strafverfahrens während der von Hagen durchgeführten Beschwerdeverfahren ausgesetzt, und zwar vom 16. Mai 1959 bis zum 30. Juni 1960 für…