Sachverhalt
- Das Bundesgericht hat über zahlreiche Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen die vom Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) erteilte Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich entschieden. - Der Flughafen Zürich befindet sich seit seiner Eröffnung 1948 in ständigem Ausbau. Mit der fünften Ausbauetappe sollen verschiedene Bauten und Anlagen für die Flugzeug-, Passagier- und Frachtabfertigung sowie für den landseitigen Verkehr errichtet werden. - Das EVED erteilte dem Kanton Zürich am 5. Februar 1997 eine Rahmenkonzession für diesen Ausbau. Zahlreiche Privatpersonen, Gemeinden und Organisationen haben gegen diese Konzession Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben.Erwägungen
- Das Bundesgericht hat die Beschwerden teilweise gutgeheissen: - Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss auf Stufe Baukonzession wiederholt werden, da die dem Umweltverträglichkeitsbericht zugrunde gelegte Prognose der Flugbewegungszahlen deutlich zu tief war. - Für die Gewährung von Lärmschutz-Erleichterungen und die Anordnung von Schallschutzmassnahmen ist ein nachlaufendes Verfahren…