Art. 18 USG

Umbau und Erweiterung sanierungsbedürftiger Anlagen

1 Eine sanierungsbedürftige Anlage darf nur umgebaut oder erweitert werden, wenn sie gleichzeitig saniert wird.
2 Erleichterungen nach Artikel 17 können eingeschränkt oder aufgehoben werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Instandsetzung und Sanierung eines Nationalstrassenabschnitts; Qualifikation als wesentliche Änderung i.S.v. Art. 18 USG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 LSV trotz Reduktion der Lärmimmissionen
    · 14.10.2015 · 41 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Baukonzessionen für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 08.12.2000 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 24.06.1998 · 32 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde im Plangenehmigungs- und Lärmsanierungsverfahren betreffend Schiessanlagen
    · 18.05.2007 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Änderung eines Gestaltungsplans zur Erweiterung eines grossen Einkaufszentrums; umweltrechtliche Anforderungen, insbesondere Massnahmenplan und Parkplatzbeschränkung
    · 04.01.2005 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    "Vorläufiges Betriebsreglement" für den Flughafen Zürich; fehlende Koordination des Betriebsreglements mit dem (noch hängigen) Sachplanverfahren Infrastruktur Luft für den Flughafen Zürich (SIL-Objektblatt Zürich)
    · 22.12.2010 · 17 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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