Erwägungen
Die Genossenschaft Migros Zürich und die Seedamm Immobilien AG beabsichtigen, das Einkaufszentrum Seedamm-Center Pfäffikon zu erweitern. Das Vorhaben umfasst unter anderem die Aufstockung des bestehenden Verkaufsgebäudes sowie die Errichtung eines neuen Gebäudes mit Migros-Fachmarkt und Gartencenter, einer neuen Tankstelle und eines neuen Parkhauses. Gleichzeitig soll durch einen Direktanschluss an die Autobahn und eine Erweiterung der Zufahrt zur kantonseigenen Churerstrasse die Verbindung mit dem Strassennetz verbessert werden.
Für das Einkaufszentrum besteht ein Gestaltungsplan, der im Hinblick auf die vorgesehene Erweiterung geändert werden soll. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) erhob Einsprache gegen die Planänderung, die vom Gemeinderat Freienbach abgewiesen wurde. Der VCS führte daraufhin Beschwerde an den Regierungsrat, der das Rechtsmittel teilweise gutgeheissen und die Anzahl der zulässigen Parkplätze reduziert hat. Sowohl der VCS als auch die Genossenschaft Migros Zürich und die Seedamm Immobilien AG gelangten gegen diesen Entscheid an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, das die Beschwerden abwies.
Der VCS hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben.
Erwägungen
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut und weist die Sache an das Verwaltungsgericht zurück.
Zentrale Punkte der Begründung sind
- Das erweiterte Einkaufszentrum ist als neue Anlage im Sinne der Luftreinhalte-Verordnung zu qualifizieren, da es höhere Emissionen verursacht.
- Das Einkaufszentrum liegt in…